Pauschalangebot

Pauschalangebot für geschädigte AMIS-Anleger für außergerichtliches Vorgehen
Unser nachstehendes Pauschalangebot gilt für alle geschädigten AMIS-Anleger.

Sollte eine Rechtsschutzversicherung bestehen und diese Deckungszusage erteilen, werden wir nach den gesetzlichen Gebühren abrechnen. Wird Deckungszusage erteilt, ist Ihnen das Kostenrisiko im außergerichtlichen Bereich (bis auf einen eventuellen, zwischen Ihnen und der Rechtsschutzversicherung vereinbarten Selbstbehalt) komplett abgenommen. Sollte die Deckungszusage verweigert werden, bieten wir Ihnen selbstverständlich ebenfalls unser Pauschalangebot an.

Und darum geht es zunächst: Um die außergerichtliche Vertretung Ihrer Interessen.

Seit bekannt werden des Betrugsskandals haben sich unzählige geschädigte Anleger der AMIS-Gesellschaften an uns gewandt. Jedem Geschädigten, der eine anwaltliche Vertretung erwägt, stellen sich zwei zentrale Fragen:
Werde ich optimal vertreten?
Und was kostet mich das?

Für die außergerichtliche Vertretung sowie die Vertretung im Konkursverfahren der AMIS-Geschädigten haben wir folgendes Pauschalangebot entwickelt:

Wir bieten Ihnen ein 20-Punkte-Programm

  1. Begründung des Mandats anhand des von Ihnen ausgefüllten Fragebogens; Erfassung und fortlaufende Verwaltung Ihrer Forderungen inkl. Nebenforderungen (Zinsen, Kosten, Auslagen, etc.).
  2. Korrespondenz mit Ihrer Rechtsschutzversicherung (falls vorhanden).
  3. Kommunikation und Zusammenarbeit mit den Aufsichtsämtern und Staatsanwaltschaften, inklusive jeweiliger Akteneinsichtsgesuche.
  4. Recherche hinsichtlich des Verbleibs der Anlegergelder (wir arbeiten mit einem Stab ehemaliger BKA-, LKA- und Verfassungsschutz-Mitarbeitern zusammen).
  5. Prüfung und Anmeldung Ihrer Forderungen gegen die AeW Anlegerentschädigung von WPDLU GmbH unter Verzugsetzung.
  6. Prüfung und Anmeldung Ihrer Forderungen gegenüber der Asset Management Investment Services AG (AMIS) und dem Masseverwalter unter jeweiliger Verzugsetzung.
  7. Prüfung und Anmeldung Ihrer Forderungen gegenüber der Amis Financial Consulting AG (AFC) und dem Masseverwalter unter jeweiliger Verzugsetzung.
  8. Vertretung in den Konkursverfahren, insbesondere auf Gläubigerversammlungen.
  9. Prüfung und Anmeldung Ihrer Forderungen gegenüber den Verantwortlichen der AMIS und AFC unter jeweiliger Verzugsetzung.
  10. Prüfung und Anmeldung Ihrer Forderungen gegenüber den beteiligten Wirtschaftsprüfern unter jeweiliger Verzugsetzung.
  11. Prüfung und Anmeldung Ihrer Forderungen gegenüber den beteiligten Banken unter jeweiliger Verzugsetzung.
  12. Prüfung und Anmeldung Ihrer Forderungen gegenüber den sonstigen oben genannten Gesellschaften unter jeweiliger Verzugsetzung.
  13. Prüfung und Anmeldung Ihrer Forderungen gegenüber der Republik Österreich und dem Großherzogtum Luxemburg unter jeweiliger Verzugsetzung.
  14. Führung des gesamten Schriftverkehrs, Koordination der Geschädigten.
  15. Fortwährende Information über den Stand des Verfahrens und neueste Entwicklungen in unserem geschützten Mandantenbereich.
  16. Vertretung in etwaigen Strafverfahren als Nebenkläger in ausgewählten Fällen.
  17. Führung ausgewählter Musterverfahren gegenüber potentiellen Anspruchsgegnern.
  18. Einrichtung, ständige Aktualisierung/Pflege und Unterhaltung der Internet-Websites (www.arge-amis.de und www.arge-amis.at) als Anlaufstelle für Sie und alle AMIS-Geschädigten; spezielle Informationen im geschlossenen Mitgliederbereich für unsere Mandanten.
  19. Vertretung Ihrer Interessen wie der der Mitgeschädigten in der Öffentlichkeit, insbesondere durch Presseerklärungen, Pressekonferenzen, etc.
  20. Politische Lobbyarbeit zur Verbesserung des Anlegerschutzes in den betroffenen europäischen Staaten, insbesondere im Hinblick auf die Effizienz der Aufsichtsämter und Entschädigungseinrichtungen.

Zusammenfassung
Unser Pauschalangebot umfasst also das komplette außergerichtliche Vorgehen mit Ausnahme des Vorgehens gegen Vermittler bzw. Vermittlungsgesellschaften (vergleiche hierzu unseren unten stehenden Hinweis).

Hierfür berechnen wir folgendes Pauschalhonorar

Maßgeblich ist das saldierte Anlagekapital, also die Summe Ihrer Einzahlungsbeträge minus der Summe Ihrer Auszahlungsbeträge.

Bis einschließlich einem saldierten Anlagekapital in Höhe von EUR 200.000,00 berechnen wir 7 Prozent dieses Anlagekapitals zzgl. MWSt. Bei einem höheren saldierten Anlagekapital halten Sie bitte individuelle Rücksprache mit uns. Bei einem Honorar von über 6.000,00 EUR netto besteht die Möglichkeit, dieses in Raten zu bezahlen.

Zur Erläuterung

Die Anwaltsgebühren bemessen sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Maßgeblich für die Höhe der gesetzlichen Gebühren ist dabei der sogenannte Gegenstandswert. Je nach Anspruchsgegner kann dieser unterschiedlich hoch sein. Wir stellen zur Berechnung unserer Gebühren im Rahmen unseres Pauschalangebots auf Ihr saldiertes Anlagekapital ab. Dieses berechnet sich wie folgt: Summe Ihrer Einzahlungsbeträge minus der Summe Ihrer Auszahlungsbeträge.

Maßgeblich ist weiter, ob die Tätigkeit des Rechtsanwaltes nur in einer Angelegenheit erfolgt oder in mehreren (vgl. §§ 15 ff. RVG). Jede Angelegenheit wird nach dem Gesetz extra berechnet. Was bedeutet das für Ihren AMIS-Schadensfall? Wir könnten an sich jede Angelegenheit extra abrechnen.

Vorliegend kommen mindestens siebenundzwanzig potentielle Anspruchsgegner in Betracht, wie Sie unserer Vollmacht entnehmen können. Legt man – wie wir – mindestens siebenundzwanzig verschiedene Angelegenheiten zugrunde, würde dies für unsere außergerichtlichen Gebühren an sich bedeuten, dass wir mindestens siebenundzwanzig Geschäftsgebühren gemäß Vergütungsverzeichnis (VV) Nr. 2400 verlangen könnten. Die gesetzliche Geschäftsgebühr bewegt sich in einem Rahmen von 0,5 bis 2,5. Würde man also lediglich den Mindestfaktor 0,5 ansetzen, würde sich für siebenundzwanzig verschiedene Angelegenheiten ein Gesamtfaktor von 13,5 ergeben.

Nachstehende Tabelle verdeutlicht Ihnen, was dies für die genannten Gegenstandswerte ab EUR 5.000,00 bedeuten würde:

Saldiertes Anlagekapital in EUR
13,5 Gebühren gemäß RVG in EUR
Unsere Pauschalgebühren in EUR
5.000,00
4.063,50
350,00
10.000,00
6.561,00
700,00
16.000,00
7.641,00
1.120,00
22.000,00
8.721,00
1.540,00
50.000,00
14.121,00
3.500,00
110.000,00
18.279,00
7.700,00
155.000,00
21.397,50
10.850,00
185.000,00
23.476,50
12.950,00
200.000,00
24.516,00
14.000,00
Sie sehen also, dass unser Pauschalhonorar niedriger ist, als wenn wir die vorgenannten Gebühren ansetzen würden. Die Vereinbarung eines niedrigeren Pauschalhonorars ist gemäß § 4 Abs. 2 RVG zulässig.

Unser 7-prozentiges Pauschalhonorar vereinbaren wir mit Ihnen mittels der Vergütungsvereinbarung.

Die vereinbarte Vergütung ist sofort fällig.

Bei nachgewiesenen Härtefällen sind wir zu individuellen Vereinbarungen bereit, die die wirtschaftlichen Gegebenheiten eines jeden Härtefalles berücksichtigen.

Sollte Ihr saldiertes Anlagekapital über 200.000,00 EUR betragen, sprechen Sie uns bitte individuell an. Wir werden dann eine für sicherlich beide Seiten tragfähige Vergütungsvereinbarung treffen.

Ihr Vorteil unseres Gebührenmodells: Sie wissen von Anfang an, was finanziell auf Sie zukommt. Böse Überraschungen sind ausgeschlossen. Ohne Ihre vorherige Erlaubnis werden wir keine weiteren Schritte einleiten, die Sie mit zusätzlichen Kosten belasten.

Hinweis
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass unser Pauschalangebot und das uns erteilte Mandat ein Vorgehen gegen den Vermittler bzw. die Vermittlungsgesellschaft nicht umfasst. Dies bedeutet, dass z. B. die diesbezügliche Verjährung von uns nicht überwacht wird.

Warnung
Werden Ihnen Angebote im Dumping-Bereich unterbreitet, sollten Sie genau überlegen, ob damit wirklich kostendeckend das ganze erforderliche Leistungsspektrum abgedeckt werden kann. Beachten Sie bitte: Deutschen Anwälten ist es gesetzlich verboten, ihre Tätigkeiten in Prozeßverfahren unterhalb der gesetzlichen Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) zu erbringen. Wer also damit wirbt, ist unseriös.