| Pauschalangebot für geschädigte AMIS-Anleger
für außergerichtliches Vorgehen
Unser nachstehendes Pauschalangebot
gilt für alle geschädigten AMIS-Anleger.
Sollte eine Rechtsschutzversicherung bestehen und diese Deckungszusage erteilen, werden wir nach den gesetzlichen Gebühren abrechnen. Wird Deckungszusage erteilt, ist Ihnen
das Kostenrisiko im außergerichtlichen Bereich (bis auf einen eventuellen, zwischen Ihnen und der Rechtsschutzversicherung vereinbarten Selbstbehalt) komplett abgenommen.
Sollte die Deckungszusage verweigert werden, bieten
wir Ihnen selbstverständlich ebenfalls unser Pauschalangebot an.
Und darum geht es zunächst: Um die außergerichtliche Vertretung
Ihrer Interessen.
Seit bekannt werden des Betrugsskandals haben sich
unzählige geschädigte Anleger der AMIS-Gesellschaften
an uns gewandt. Jedem Geschädigten, der eine anwaltliche Vertretung
erwägt, stellen sich zwei zentrale Fragen:
Werde ich optimal vertreten?
Und was kostet mich das?
Für die außergerichtliche Vertretung sowie die Vertretung im Konkursverfahren der AMIS-Geschädigten haben wir folgendes Pauschalangebot entwickelt:
Wir bieten Ihnen ein 19-Punkte-Programm
1. Begründung des Mandats anhand des von Ihnen ausgefüllten Fragebogens; Erfassung und fortlaufende Verwaltung Ihrer Forderungen inkl. Nebenforderungen (Zinsen, Kosten, Auslagen, etc.).
2. Korrespondenz mit Ihrer Rechtsschutzversicherung (falls vorhanden).
3. Kommunikation und Zusammenarbeit mit den Aufsichtsämtern und Staatsanwaltschaften, inklusive jeweiliger Akteneinsichtsgesuche.
4. Recherche hinsichtlich des Verbleibs der Anlegergelder (wir arbeiten mit einem Stab ehemaliger BKA-, LKA- und Verfassungsschutz-Mitarbeiter zusammen).
5. Prüfung und Anmeldung Ihrer Forderungen gegenüber der Asset Management Investment SErvices AG (AMIS) und dem Masseverwalter unter jeweiliger Verzugsetzung.
6. Prüfung und Anmeldung Ihrer Forderungen gegenüber den beteiligten Wirtschaftsprüfern unter jeweiliger Verzugsetzung.
7. Vertretung in den Konkursverfahren, insbesondere auf Gläubigerversammlungen.
8. Prüfung und Anmeldung Ihrer Forderungen gegenüber den Verantwortlichen der AMIS und AFC unter jeweiliger Verzugsetzung.
9. Prüfung und Anmeldung Ihrer Forderungen gegenüber den beteiligten Wirtschaftsprüfern unter jeweiliger Verzugsetzung.
10. Prüfung und Anmeldung Ihrer Forderungen gegenüber den beteiligten Banken unter jeweiliger Verzugsetzung.
11. Prüfung und Anmeldung Ihrer Forderungen gegenüber den sonstigen oben genannten Gesellschaften unter jeweiliger Verzugsetzung.
12. Prüfung und Anmeldung Ihrer Forderungen gegenüber der Republik Österreich und dem Großherzogtum Luxemburg unter jeweiliger Verzugsetzung.
13. Führung des gesamten Schriftverkehrs, Koordination der Geschädigten.
14. Fortwährende Information über den Stand des Verfahrens und neueste Entwicklungen in unserem geschützten Mandantenbereich.
15. Vertretung in etwaigen Strafverfahren als Nebenkläger in ausgewählten Fällen.
16. Führung ausgewählter Musterverfahren gegenüber potentiellen Anspruchsgegnern.
17. Einrichtung, ständige Aktualisierung/Pflege und Unterhaltung der Internet-Websites (www.arge-amis.de und www.arge-amis.at) als Anlaufstelle für Sie und alle AMIS-Geschädigten; spezielle Informationen im geschlossenen Mitgliederbereich für unsere Mandanten.
18. Vertretung Ihrer Interessen wie der der Mitgeschädigten in der Öffentlichkeit, insbesondere durch Presseerklärungen, Pressekonferenzen, etc.
19. Politische Lobbyarbeit zur Verbesserung des Anlegerschutzes in den betroffenen europäischen Staaten, insbesondere im Hinblick auf die Effizienz der Aufsichtsämter und Entschädigungseinrichtungen.
Zusammenfassung
Unser Pauschalangebot umfasst also das komplette außergerichtliche
Vorgehen mit Ausnahme des Vorgehens gegen Vermittler bzw. Vermittlungsgesellschaften
(vergleiche hierzu unseren unten stehenden Hinweis).
Hierfür berechnen wir folgendes Pauschalhonorar
Maßgeblich ist das saldierte Anlagekapital, also die Summe Ihrer Einzahlungsbeträge minus der Summe Ihrer Auszahlungsbeträge.
Bis einschließlich einem saldierten Anlagekapital in Höhe
von EUR 200.000,00 berechnen wir 7 Prozent dieses Anlagekapitals zzgl. MWSt.
Bei einem höheren saldierten Anlagekapital halten Sie bitte
individuelle Rücksprache mit uns. Bei einem
Honorar von über 6.000,00 EUR netto besteht die Möglichkeit,
dieses in Raten zu bezahlen.
Zur Erläuterung
Die Anwaltsgebühren bemessen sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz
(RVG). Maßgeblich für die Höhe der gesetzlichen Gebühren
ist dabei der sogenannte Gegenstandswert. Je nach Anspruchsgegner kann
dieser unterschiedlich hoch sein. Wir stellen zur Berechnung unserer Gebühren
im Rahmen unseres Pauschalangebots auf Ihr saldiertes Anlagekapital ab. Dieses berechnet sich wie folgt: Summe Ihrer Einzahlungsbeträge minus der Summe Ihrer Auszahlungsbeträge.
Maßgeblich ist weiter, ob die Tätigkeit des Rechtsanwaltes
nur in einer Angelegenheit erfolgt oder in mehreren (vgl. §§
15 ff. RVG). Jede Angelegenheit wird nach dem Gesetz extra berechnet.
Was bedeutet das für Ihren AMIS-Schadensfall?
Wir könnten an sich jede Angelegenheit extra abrechnen.
Vorliegend kommen mindestens vierundzwanzig potentielle Anspruchsgegner
in Betracht, wie Sie unserer Vollmacht entnehmen können. Legt man – wie
wir – mindestens vierundzwanzig verschiedene Angelegenheiten zugrunde, würde
dies für unsere außergerichtlichen Gebühren an sich bedeuten,
dass wir mindestens vierundzwanzig Geschäftsgebühren gemäß
Vergütungsverzeichnis (VV) Nr. 2400 verlangen könnten. Die gesetzliche
Geschäftsgebühr bewegt sich in einem Rahmen von 0,5 bis 2,5.
Würde man also lediglich den Mindestfaktor 0,5 ansetzen, würde sich für
vierundzwanzig verschiedene Angelegenheiten ein Gesamtfaktor von 13,5 ergeben.
Nachstehende Tabelle verdeutlicht Ihnen, was dies
für die genannten Gegenstandswerte ab EUR 5.000,00 bedeuten würde:
Saldiertes Anlagekapital
in EUR
|
13,5
Gebühren gemäß RVG in EUR
|
Unsere
Pauschalgebühren in EUR
|
5.000,00 |
4.063,50 |
350,00 |
10.000,00 |
6.561,00 |
700,00 |
16.000,00 |
7.641,00 |
1.120,00 |
22.000,00 |
8.721,00 |
1.540,00 |
50.000,00 |
14.121,00 |
3.500,00 |
110.000,00 |
18.279,00 |
7.700,00 |
155.000,00 |
21.397,50 |
10.850,00 |
185.000,00 |
23.476,50 |
12.950,00 |
200.000,00 |
24.516,00 |
14.000,00 |
Sie sehen also, dass unser Pauschalhonorar niedriger
ist, als wenn wir die vorgenannten Gebühren ansetzen würden.
Die Vereinbarung eines niedrigeren Pauschalhonorars ist gemäß
§ 4 Abs. 2 RVG zulässig.
Unser 7-prozentiges Pauschalhonorar vereinbaren wir
mit Ihnen mittels der Vergütungsvereinbarung.
Die vereinbarte Vergütung ist sofort fällig.
Sollte Ihr saldiertes Anlagekapital über 200.000,00 EUR
betragen, sprechen Sie uns bitte individuell an. Wir werden dann eine
für sicherlich beide Seiten tragfähige Vergütungsvereinbarung
treffen.
Ihr Vorteil unseres Gebührenmodells: Sie
wissen von Anfang an, was finanziell auf Sie zukommt. Böse Überraschungen
sind ausgeschlossen. Ohne Ihre vorherige Erlaubnis werden wir keine weiteren
Schritte einleiten, die Sie mit zusätzlichen Kosten belasten.
Hinweis
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass unser
Pauschalangebot und das uns erteilte Mandat ein Vorgehen gegen den Vermittler
bzw. die Vermittlungsgesellschaft nicht umfasst. Dies bedeutet, dass z.
B. die diesbezügliche Verjährung von uns nicht überwacht
wird.
Warnung
Werden Ihnen Angebote im Dumping-Bereich unterbreitet,
sollten Sie genau überlegen, ob damit wirklich kostendeckend das
ganze erforderliche Leistungsspektrum abgedeckt werden kann. Beachten
Sie bitte: Deutschen Anwälten ist es gesetzlich verboten, ihre Tätigkeiten
in Prozeßverfahren unterhalb der gesetzlichen Gebühren nach
dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) zu erbringen. Wer also damit
wirbt, ist unseriös.
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