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Luxemburg – Bezirksgericht bestimmt die Vorgehensweise im Liquidationsverfahren AMIS Funds/TTM
Frist für die Anmeldung wird auf den 31.12.2008 bestimmt
Mit Urteil vom 10.07.2008 bestimmte das Bezirksgericht unter Vorsitz von Frau Richterin Junck die Vorgehensweise für die Abwicklung in den Liquidationen AMIS Funds/TTM.
Wie bereits schon vor langer Zeit von der ARGE AMIS gefordert, werden bei der Prüfung der angemeldeten Forderungen die Einzahlungen abzüglich bereits erhaltener Auszahlungen berücksichtigt.
Die Frist für die Anmeldung wurde auf den 31.12.2008 bestimmt. Nach Einschätzung der ARGE AMIS wird diese Frist von den Liquidatoren nicht verlängert. Anleger, die ihre Forderungsanmeldung noch nicht an die ARGE AMIS zurückgesandt haben, um die Anmeldung der Forderungen vornehmen zu lassen, werden daher dringend aufgefordert, sich mit der ARGE AMIS in Verbindung zu setzen.
Aufgrund der von den Liquidatoren gesetzten Anmeldefrist zum Jahresende 2008 wird es in diesem Jahr keine Zahlungen aus Luxemburg geben. Die ARGE AMIS geht derzeit davon aus, dass die Liquidatoren mit ersten Ausschüttungen im ersten Halbjahr 2009 beginnen werden. Aufgrund der hohen Zahl der Geschädigten wird es nach bisherigen Erfahrungen mit Massenverfahren mehrere Monate dauern, bis sämtliche Anleger den ihnen zustehenden Betrag aus Luxemburg erhalten haben.
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