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Schreiben der Luxemburger Liquidatoren
Von verschiedenen Mandanten haben wir die Mitteilung erhalten, dass sie von Luxemburg angeschrieben wurden, mit Hinweis, dass in der Anmeldung kein Bevollmächtigter angegeben wird und auch kein Domizil bei einem Luxemburger Anwalt erwählt wurde. Des Weiteren wird dem Anleger empfohlen sich an einen österreichischen Anwalt zu wenden.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass soweit der ARGE Amis Mandat erteilt wurde, wir uns als Bevollmächtigte legitimiert haben und darüber hinaus eine Domiziladresse bei einer Luxemburger Anwältin benannt haben.
Auf unsere Nachfrage bei den Liquidatoren, wie es zu diesem Versehen gekommen sei, erklärten diese, dass dieses Schreiben an sämtliche Anleger versandt wurde, die eine Anmeldung ohne Angabe einer Domiziladresse und/oder eines Bevollmächtigten eingereicht haben, ohne dass abgeglichen wurde, ob für diese Anleger später eine ordnungsgemäße Anmeldung nachgereicht worden ist.
Da die ARGE AMIS ordnungsgemäße Anmeldungen für die von ihr vertretenen Anleger eingereicht hat, brauchen diese das entsprechende Anschreiben der Liquidatoren nicht zu beachten.
Vorsorglich bitten wir die Mandanten, die besagtes Schreiben aus Luxemburg erhalten haben, dennoch mit uns Kontakt aufzunehmen.
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