Amtshaftungsklage gegen die Republik Österreich beim Landesgericht Wien eingebracht

Mit Schreiben vom 16.05.2007 wurden von der Finanzprokuratur die von der ARGE Amis im Namen der Amis Geschädigten geltend gemachten Ansprüche zurückgewiesen. Die Finanzprokuratur vertritt nach wie vor den Standpunkt, dass ein "kausales, rechtswidriges und schuldhaftes Verhalten von Organen des Bundes" nicht gegeben sei. Die ARGE Amis hat hierauf Klage beim Landesgericht Wien eingereicht.

Um eine Klageflut zu vermeiden, hat sich die Finanzprokuratur damit einverstanden erklärt, dass die offen stehenden Rechtsfragen im Rahmen eines "Musterprozesses" geklärt werden und hat für die Übrigen von der ARGE Amis vertretenen Anlegern einen Verjährungsverzicht erklärt.